Mario Weller, Versicherungsmakler
EINFACH MEHR SERVICE
Menü

Abschleppkosten

Abschleppkosten

Auch Abschleppkosten sind nach einem Unfall zu ersetzen. Allerdings muss hier die Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Bei kleineren Schäden sind nur die Abschleppkosten zur nächstgelegenen Werkstatt ersatzpflichtig und bei Totalschäden nur Abschleppkosten bis zur nächstgelegenen Verwertungsstelle.

Fahrzeugschaden

© Versicherungsbote.de

Kontakt
Mario Weller
Stresemannstr.27
04509 Delitzsch
mehr...
not visible